+14. Emittenten, die die in Absatz 13 genannten Kriterien nicht erfüllen, sollten den Rücktauschplan …
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14. Emittenten, die die in Absatz 13 genannten Kriterien nicht erfüllen, sollten den Rücktauschplan …
Emittenten, die die in Absatz 13 genannten Kriterien nicht erfüllen, sollten den Rücktauschplan überarbeiten und aktualisieren, wenn sich eine Änderung wesentlich auf den Inhalt des Rücktauschplans auswirkt. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit der zuständigen Behörde, von den Instituten eine häufigere Aktualisierung ihrer Rücktauschpläne zu verlangen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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