+16. Der Rücktauschplan, der gemäß diesen Leitlinien erstellt wird, könnte personenbezogene Daten …
|
16. Der Rücktauschplan, der gemäß diesen Leitlinien erstellt wird, könnte personenbezogene Daten …
Der Rücktauschplan, der gemäß diesen Leitlinien erstellt wird, könnte personenbezogene Daten über Geschäftsführer, Dritte oder Inhaber von Schlüsselfunktionen enthalten. Im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/6793 verankerten Grundsatz der Datenminimierung sollte es sich bei solchen personenbezogenen Daten um Daten handeln, die als notwendig und angemessen erachtet werden. Bei der Erstellung von Rücktauschplänen und/oder bei der Bewertung des Rücktauschplans sollten die Emittenten bzw. die zuständigen Behörden die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 einhalten. Darüber hinaus sollten solche personenbezogenen Daten im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen nicht länger als notwendig gespeichert werden. Gleichbehandlung und kein unangemessener wirtschaftlicher Schaden
3 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Perso-nen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|