+16. Der Rücktauschplan, der gemäß diesen Leitlinien erstellt wird, könnte personenbezogene Daten …

16. Der Rücktauschplan, der gemäß diesen Leitlinien erstellt wird, könnte personenbezogene Daten …

Der Rücktauschplan, der gemäß diesen Leitlinien erstellt wird, könnte personenbezogene Daten über Geschäftsführer, Dritte oder Inhaber von Schlüsselfunktionen enthalten. Im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/6793 verankerten Grundsatz der Datenminimierung sollte es sich bei solchen personenbezogenen Daten um Daten handeln, die als notwendig und angemessen erachtet werden. Bei der Erstellung von Rücktauschplänen und/oder bei der Bewertung des Rücktauschplans sollten die Emittenten bzw. die zuständigen Behörden die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 einhalten. Darüber hinaus sollten solche personenbezogenen Daten im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen nicht länger als notwendig gespeichert werden.

Gleichbehandlung und kein unangemessener wirtschaftlicher Schaden


3 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Perso-nen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/