+19. Sofern im Kryptowerte-Whitepaper nicht anders angegeben oder im anwendbaren nationalen Recht …

19. Sofern im Kryptowerte-Whitepaper nicht anders angegeben oder im anwendbaren nationalen Recht …

Sofern im Kryptowerte-Whitepaper nicht anders angegeben oder im anwendbaren nationalen Recht vorgesehen, sollte der Rücktauschplan davon ausgehen, dass alle Inhaber von Token, die über den gleichen rücktauschbaren Token verfügen, gleichbehandelt werden und gleichrangig sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/