+24. Die Emittenten sollten im Rücktauschplan auch klarstellen, inwiefern diese Kosten, auch …

24. Die Emittenten sollten im Rücktauschplan auch klarstellen, inwiefern diese Kosten, auch …

Die Emittenten sollten im Rücktauschplan auch klarstellen, inwiefern diese Kosten, auch indirekt, keine Rücktauschgebühren darstellen, die gemäß Artikel 39 Absatz 3 oder Artikel 49 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 unbeschadet des Artikels 46 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1114 nicht den Inhaber von Token auferlegt werden dürfen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/