+24. Die Emittenten sollten im Rücktauschplan auch klarstellen, inwiefern diese Kosten, auch …
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24. Die Emittenten sollten im Rücktauschplan auch klarstellen, inwiefern diese Kosten, auch …
Die Emittenten sollten im Rücktauschplan auch klarstellen, inwiefern diese Kosten, auch indirekt, keine Rücktauschgebühren darstellen, die gemäß Artikel 39 Absatz 3 oder Artikel 49 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114 unbeschadet des Artikels 46 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1114 nicht den Inhaber von Token auferlegt werden dürfen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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