+26. Die Ziffern 22-25 sollten sinngemäß für Emittenten gelten, die nicht der Verpflichtung …

26. Die Ziffern 22-25 sollten sinngemäß für Emittenten gelten, die nicht der Verpflichtung …

Die Ziffern 22-25 sollten sinngemäß für Emittenten gelten, die nicht der Verpflichtung unterliegen, eine Vermögenswertreserve zu halten, soweit dies mit den geltenden institutsspezifischen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Verwertung des Reservevermögens

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/