+26. Die Ziffern 22-25 sollten sinngemäß für Emittenten gelten, die nicht der Verpflichtung …
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26. Die Ziffern 22-25 sollten sinngemäß für Emittenten gelten, die nicht der Verpflichtung …
Die Ziffern 22-25 sollten sinngemäß für Emittenten gelten, die nicht der Verpflichtung unterliegen, eine Vermögenswertreserve zu halten, soweit dies mit den geltenden institutsspezifischen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Verwertung des Reservevermögens
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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