+73. Der Emittent sollte berücksichtigen, dass es sich bei dem gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) …
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73. Der Emittent sollte berücksichtigen, dass es sich bei dem gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) …
Der Emittent sollte berücksichtigen, dass es sich bei dem gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 entwickelten Sanierungsplan und dem Rücktauschplan zwar um zwei getrennte Dokumente handelt, die sich mit zwei verschiedenen Phasen und Situationen der potenziellen Krise des Emittenten befassen, sie jedoch insbesondere mit Blick auf die Regelungen für die interne Governance und das Risikomanagement, die Verfahren und die Ermittlung von IT-Systemen und kritischen Tätigkeiten kohärent sein sollten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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