+Adressaten
---+6. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an: (i) zuständige Behörden im Sinne der in Artikel 4 …
---+7. Die zuständigen Behörden, die für die Bewertung interner Strategien, Verfahren und Kontrollen …
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Adressaten
Adressaten
1. Übersicht
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Regulierung |
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6. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an: (i) zuständige Behörden im Sinne der in Artikel 4 …
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Die vorliegenden Leitlinien richten sich an: - (i) zuständige Behörden im Sinne der in Artikel 4 Nummer 2 Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 genannten Rechtsakte;
- (ii) zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 Ziffer vi der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 im Hinblick auf die Richtlinie (EU) 2015/2366 und die Richtlinie 2009/110/EG;
- (iii) Finanzinstitute, die der Regulierung und Beaufsichtigung gemäß der Richtlinie 2013/36/EU, der Richtlinie (EU) 2015/2366 und der Richtlinie 2009/110/EG unterliegen.
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7. Die zuständigen Behörden, die für die Bewertung interner Strategien, Verfahren und Kontrollen …
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Die zuständigen Behörden, die für die Bewertung interner Strategien, Verfahren und Kontrollen zuständig sind, die von Finanzinstituten angenommen wurden, um die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten gemäß dem innerstaatlichen Rechtsrahmen sicherzustellen, können sich bei der Bewertung dieser internen Strategien, Verfahren und Kontrollen auf die vorliegenden Leitlinien stützen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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