+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---+Gegenstand und Anwendungsbereich
------+5. In diesen Leitlinien werden die internen Strategien, Verfahren und Kontrollen festgelegt, die …
---+Adressaten
------+6. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an: (i) zuständige Behörden im Sinne der in Artikel 4 …
------+7. Die zuständigen Behörden, die für die Bewertung interner Strategien, Verfahren und Kontrollen …
---+Begriffsbestimmung

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Gegenstand und Anwendungsbereich

Gegenstand und Anwendungsbereich

Adressaten

Adressaten

Begriffsbestimmung

Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, der Richtlinie (EU) 2015/2366 und der Richtlinie 2009/110/EG verwendeten und definierten Begriffe in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gilt darüber hinaus die folgende Begriffsbestimmung:

Restriktive MaßnahmenBezeichnen restriktive Maßnahmen der Union im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2024/1226 und restriktive Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die von den Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrer nationalen Rechtsordnung erlassen wurden (soweit sie für Finanzinstitute gelten).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/