+Begriffsbestimmung

Begriffsbestimmung

Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, der Richtlinie (EU) 2015/2366 und der Richtlinie 2009/110/EG verwendeten und definierten Begriffe in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gilt darüber hinaus die folgende Begriffsbestimmung:

Restriktive MaßnahmenBezeichnen restriktive Maßnahmen der Union im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2024/1226 und restriktive Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die von den Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrer nationalen Rechtsordnung erlassen wurden (soweit sie für Finanzinstitute gelten).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/