+Begriffsbestimmung
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Begriffsbestimmung
Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, der Richtlinie (EU) 2015/2366 und der Richtlinie 2009/110/EG verwendeten und definierten Begriffe in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gilt darüber hinaus die folgende Begriffsbestimmung: | Restriktive Maßnahmen | Bezeichnen restriktive Maßnahmen der Union im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2024/1226 und restriktive Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die von den Mitgliedstaaten im Einklang mit ihrer nationalen Rechtsordnung erlassen wurden (soweit sie für Finanzinstitute gelten). |
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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