+10. Für die Zwecke der Überwachung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß den Artikeln …
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10. Für die Zwecke der Überwachung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß den Artikeln …
Für die Zwecke der Überwachung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß den Artikeln 35 und 58 der Verordnung (EU) 2023/1114 sollten Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token, die den Eigenmittelanforderungen unterliegen, der zuständigen Behörde die in den Meldebögen S 09.01 und S 09.02 des Anhangs I aufgeführten Informationen melden, die gemäß den Erläuterungen in Anhang II auszufüllen sind. Informationen zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Vermögenswertreserve und die Liquidität sowie der Anforderungen an die Anlage der durch die Ausgabe von E-Geld-Token eingenommenen Geldbeträge
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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