+12. Zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die für die Anlage der durch die Ausgabe von …
|
12. Zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die für die Anlage der durch die Ausgabe von …
Zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die für die Anlage der durch die Ausgabe von E-Geld-Token eingenommenen Geldbeträge gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) 2023/1114 gelten, sollten Emittenten von E-Geld-Token, die nicht verpflichtet sind, eine Vermögenswertreserve zu halten, der zuständigen Behörde die im Meldebogen S 03.03 in Anhang I aufgeführten Informationen melden, der gemäß den Erläuterungen in Anhang II auszufüllen ist. Für die Bewertung der Signifikanz erforderliche Informationen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|