+12. Zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die für die Anlage der durch die Ausgabe von …

12. Zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die für die Anlage der durch die Ausgabe von …

Zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die für die Anlage der durch die Ausgabe von E-Geld-Token eingenommenen Geldbeträge gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) 2023/1114 gelten, sollten Emittenten von E-Geld-Token, die nicht verpflichtet sind, eine Vermögenswertreserve zu halten, der zuständigen Behörde die im Meldebogen S 03.03 in Anhang I aufgeführten Informationen melden, der gemäß den Erläuterungen in Anhang II auszufüllen ist.

Für die Bewertung der Signifikanz erforderliche Informationen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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