+15. Nach der Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung der EBA über die Bewertung der Signifikanz …
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15. Nach der Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung der EBA über die Bewertung der Signifikanz …
Nach der Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung der EBA über die Bewertung der Signifikanz und bei einer Übertragung der Aufsichtszuständigkeiten in Bezug auf den/die Emittenten des vermögenswertereferenzierten Tokens oder des E-Geld-Tokens auf die EBA verwendet die EBA die in den Absätzen 10, 11, 12 und 13 genannten Meldebögen und Erläuterungen, um die Daten zu erheben, die für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Eigenmittel, Vermögenswertreserve und Liquidität und für die jährliche Neubewertung der Signifikanz gemäß Artikel 43 Absatz 8 und Artikel 56 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1114 erforderlich sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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