+77. Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko sollten die Institute die Risiken berücksichtigen, die …

77. Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko sollten die Institute die Risiken berücksichtigen, die …

Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko sollten die Institute die Risiken berücksichtigen, die sich bei Risikopositionen oder Sicherheiten durch Konzentration auf einzelne Gegenparteien, voneinander abhängige Gegenparteien oder gewisse Branchen, Wirtschaftssektoren oder ge-ografische Regionen ergeben, bei denen eine höhere Empfindlichkeit für ESG-Risiken gegeben sein könnte. Zur Ermittlung ESG-bezogener Konzentrationsrisiken sollten die Institute den Umfang und/oder Anteil ihrer Risikopositionen, die von ESG-Risiken betroffen sein könnten, im Verhältnis zu den Gesamtrisikopositionen oder als Anteil am Kernkapital betrachten. Be-rücksichtigen sollten die Institute nicht nur die verschiedenen ESG-Faktoren (unter anderem THG-Emissionen, Sektormerkmale, die Empfindlichkeit geografischer Gebiete für physische Risiken sowie Soziales oder Governance betreffende Unzulänglichkeiten oder Kontroversen in Ländern, in denen Risikopositionen oder Sicherheiten gelegen sind), sondern auch das Vor-handensein risikomindernder Faktoren. Die Institute sollten prüfen, ob und in welcher Weise ESG-bezogene Konzentrationsrisiken die vorherige finanzielle Anfälligkeit von Risikopositio-nen verstärken.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/