+77. Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko sollten die Institute die Risiken berücksichtigen, die …
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77. Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko sollten die Institute die Risiken berücksichtigen, die …
Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko sollten die Institute die Risiken berücksichtigen, die sich bei Risikopositionen oder Sicherheiten durch Konzentration auf einzelne Gegenparteien, voneinander abhängige Gegenparteien oder gewisse Branchen, Wirtschaftssektoren oder ge-ografische Regionen ergeben, bei denen eine höhere Empfindlichkeit für ESG-Risiken gegeben sein könnte. Zur Ermittlung ESG-bezogener Konzentrationsrisiken sollten die Institute den Umfang und/oder Anteil ihrer Risikopositionen, die von ESG-Risiken betroffen sein könnten, im Verhältnis zu den Gesamtrisikopositionen oder als Anteil am Kernkapital betrachten. Be-rücksichtigen sollten die Institute nicht nur die verschiedenen ESG-Faktoren (unter anderem THG-Emissionen, Sektormerkmale, die Empfindlichkeit geografischer Gebiete für physische Risiken sowie Soziales oder Governance betreffende Unzulänglichkeiten oder Kontroversen in Ländern, in denen Risikopositionen oder Sicherheiten gelegen sind), sondern auch das Vor-handensein risikomindernder Faktoren. Die Institute sollten prüfen, ob und in welcher Weise ESG-bezogene Konzentrationsrisiken die vorherige finanzielle Anfälligkeit von Risikopositio-nen verstärken.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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