+95. Um spezifische Umweltrisiken, die sich aus dem Anpassungsprozess zum Erreichen der klima- und …
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95. Um spezifische Umweltrisiken, die sich aus dem Anpassungsprozess zum Erreichen der klima- und …
Um spezifische Umweltrisiken, die sich aus dem Anpassungsprozess zum Erreichen der klima- und umweltbezogenen regulatorischen Ziele der Länder, in denen sie tätig sind, ergeben können, zu überwachen und diesbezüglich einschlägige Maßnahmen zu ergreifen, sollten die Institute eine sorgfältige Szenarienauswahl treffen, und zwar wie folgt: - a) indem sie die potenziellen Auswirkungen der von der EU, EU-Mitgliedstaaten und gegebenenfalls Drittländern gesetzten Ziele für Transitionspfade bewerten, und zwar zumindest für bestimmte, auf Grundlage der Materialitätsbeurteilung ausgewählte Sektoren. Dabei sollten die Institute die wahrscheinlichen Pfade berücksichtigen, die sich aus dem Europäischen Grünen Deal, dem EU-Klimagesetz sowie den letzten Berichten des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel und den von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen ergeben;
- b) indem sie von nationalen, EU- oder internationalen Organisationen stammende wissenschaftlich fundierte und aktuelle Szenarien im Sinne von Absatz 38 berücksichtigen;
- c) indem sie freiwillige oder regulatorisch vorgegebene Ziele oder (Selbst-)Verpflichtungen des Instituts in Bezug auf Klimaschutz und Anpassung berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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