+100. Um die ESG-Risiken aus den kurz-, mittel- und langfristigen regulatorischen Zielen der Länder …
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100. Um die ESG-Risiken aus den kurz-, mittel- und langfristigen regulatorischen Zielen der Länder …
Um die ESG-Risiken aus den kurz-, mittel- und langfristigen regulatorischen Zielen der Länder, in denen die Institute tätig sind, zu überwachen und zu steuern, sollten die Institute Etappenziele über regelmäßige Zeitabstände festlegen. Zu den Zielvorgaben gehören die von der EU gesetzten Ziele, die THG-Emissionen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu reduzieren, bis zum Jahr 2050 THG-Neutralität zu erreichen und andere von der EU gesetzte Klimazwischenziele oder, gegebenenfalls, nationale Ziele sowie Ziele für andere Umweltfaktoren, etwa zur Wiederherstellung der Natur19 oder gegen Entwaldung20 .
19 Verordnung (EU) Nr. 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (ABl. L, 2024/1991 vom 29.7.2024). 20 Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 20).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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