+13. Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollten die rechtsverbindlichen …
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13. Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollten die rechtsverbindlichen …
Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollten die rechtsverbindlichen Vorverkaufs- und Verkaufsverträge sowie die rechtsverbindlichen Vormiet- und Mietverträge als erheblicher Teil der gesamten Verträge gelten, wenn sie mindestens 50 % der gesamten Verträge ausmachen. Dieser Prozentsatz sollte gemäß den Absätzen 14 bis 16 dieser Leitlinien berechnet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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