+13. Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollten die rechtsverbindlichen …

13. Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollten die rechtsverbindlichen …

Für die Zwecke von Artikel 126a Absatz 2 Buchstabe a der CRR sollten die rechtsverbindlichen Vorverkaufs- und Verkaufsverträge sowie die rechtsverbindlichen Vormiet- und Mietverträge als erheblicher Teil der gesamten Verträge gelten, wenn sie mindestens 50 % der gesamten Verträge ausmachen. Dieser Prozentsatz sollte gemäß den Absätzen 14 bis 16 dieser Leitlinien berechnet werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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