+17. Ist die Immobilie teilweise zum Verkauf und teilweise zur Vermietung bestimmt, berechnet das …
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17. Ist die Immobilie teilweise zum Verkauf und teilweise zur Vermietung bestimmt, berechnet das …
Ist die Immobilie teilweise zum Verkauf und teilweise zur Vermietung bestimmt, berechnet das Institut gesonderte Verhältnisse: Für Vorverkaufs- und Kaufverträge erfolgt die Berechnung gemäß den Absätzen 14 und 15, für Vormiet- und Mietverträge gemäß Absatz 16. Der Anteil der gesamten Verträge sollte als erheblich angesehen werden, wenn jedes der beiden Verhältnisse dem in Absatz 13 dieser Leitlinien festgelegten Mindestverhältnis entspricht.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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