+22. ADC-Risikopositionen gegenüber gesetzlich geregelten öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften …

22. ADC-Risikopositionen gegenüber gesetzlich geregelten öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften …

ADC-Risikopositionen gegenüber gesetzlich geregelten öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften oder gemeinnützigen Einrichtungen in der gesamten Union, die dazu dienen, soziale Zwecke zu erfüllen und langfristigen Wohnraum für Mieter bereitzustellen, sollten der in Absatz 23 und 24 genannten Behandlung unterliegen, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • a. Die vorgesehene Nutzung der Immobilie dient ausschließlich der Vermietung;
  • b. Die zu finanzierende Immobilie unterliegt einer Regelung, in der die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialwohnungen/Wohnungen der öffentlichen Hand festgelegt sind, einschließlich der Kriterien für Antragsteller in Bezug auf ihr Einkommen, ihre Familiengröße, ihren Aufenthaltsstatus und die Anforderungen an den Bau, zu denen beispielsweise die Größe der einzelnen Wohneinheiten oder die Barrierefreiheit gehören.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/