+8. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien, wie Institute, die von ihrer zuständige n Behörde …
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8. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien, wie Institute, die von ihrer zuständige n Behörde …
Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien, wie Institute, die von ihrer zuständige n Behörde die Erlaubnis zur Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB -Ansatz) für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Kreditrisikopositionen erteilt bekommen haben, Stresstestszenarien festlegen und verwenden sollten, welche Umweltrisikotr eiber , insbesondere physische Risikotreiber und Transitionsrisikotreiber, die sich aus dem Klimawandel ergeben, berücksichtige n sowie als Teil ihrer Stresstestprogramme für das Kreditrisiko einbezogen werden, um die Anforderungen gemäß Artikel 177 Absatz 2a der Verordnung (EU) Nr. 575/20135 zu erfüllen.
5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/575/oj ).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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