+8. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien, wie Institute, die von ihrer zuständige n Behörde …

8. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien, wie Institute, die von ihrer zuständige n Behörde …

Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien, wie Institute, die von ihrer zuständige n Behörde die Erlaubnis zur Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB -Ansatz) für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Kreditrisikopositionen erteilt bekommen haben, Stresstestszenarien festlegen und verwenden sollten, welche Umweltrisikotr eiber , insbesondere physische Risikotreiber und Transitionsrisikotreiber, die sich aus dem Klimawandel ergeben, berücksichtige n sowie als Teil ihrer Stresstestprogramme für das Kreditrisiko einbezogen werden, um die Anforderungen gemäß Artikel 177 Absatz 2a der Verordnung (EU) Nr. 575/20135 zu erfüllen.


5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/575/oj ).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/