+10. Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(7) Diese Leitlinien richten sich an i) zuständige Behörden …
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10. Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(7) Diese Leitlinien richten sich an i) zuständige Behörden …
Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(7) Diese Leitlinien richten sich an i) zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und an ii) zuständige Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) 2023/1114.“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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