+10. Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(7) Diese Leitlinien richten sich an i) zuständige Behörden …

10. Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(7) Diese Leitlinien richten sich an i) zuständige Behörden …

Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„(7) Diese Leitlinien richten sich an i) zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und an ii) zuständige Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) 2023/1114.“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/