+11. Absatz 5 erhält folgende Fassung: „(8) Sofern nicht anders angegeben, kommt den in der …
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11. Absatz 5 erhält folgende Fassung: „(8) Sofern nicht anders angegeben, kommt den in der …
Absatz 5 erhält folgende Fassung: „(8) Sofern nicht anders angegeben, kommt den in der Richtlinie 2013/36/EU, der Richtlinie (EU) 2015/2366, der Richtlinie 2014/59/EU, der Richtlinie (EU) 2015/849 und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1114 verwendeten und definierten Begriffen in den vorliegenden Leitlinien dieselbe Bedeutung zu.“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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