+26. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe c der Verordnung (EU) …
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26. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe c der Verordnung (EU) …
Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die zuständigen Behörden der EBA unverzüglich eine Tätigkeit melden, die als den unter den Buchstaben a und b aufgeführten Tätigkeiten ähnlich angesehen werden kann, wobei sie das betre (cid:431) ende Unternehmen, das die Tätigkeit ausübt, benennen und erläutern sollten, warum dessen Tätigkeit auch unter Berücksichtigung dieser Leitlinien als ähnlich anzusehen ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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