+26. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe c der Verordnung (EU) …

26. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe c der Verordnung (EU) …

Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die zuständigen Behörden der EBA unverzüglich eine Tätigkeit melden, die als den unter den Buchstaben a und b aufgeführten Tätigkeiten ähnlich angesehen werden kann, wobei sie das betre (cid:431) ende Unternehmen, das die Tätigkeit ausübt, benennen und erläutern sollten, warum dessen Tätigkeit auch unter Berücksichtigung dieser Leitlinien als ähnlich anzusehen ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/