+12. Die in Absatz 11 genannten Instrumente sollten eine der folgenden Formen annehmen: a) von …
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12. Die in Absatz 11 genannten Instrumente sollten eine der folgenden Formen annehmen: a) von …
Die in Absatz 11 genannten Instrumente sollten eine der folgenden Formen annehmen: - a) von Zentralstaaten der Europäischen Union oder Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) garantierte Schuldverschreibungen;
- b) von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten begebene oder garantierte Schuldverschreibungen, sofern die in Artikel 115 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Bedingungen erfüllt sind;
- c) Schuldverschreibungen, die von Zentralregierungen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder Zentralbanken aus Drittländern, deren aufsichtliche und rechtliche Vorschriften denen der Europäischen Union mindestens gleichwertig sind, begeben oder garantiert werden und die aufgrund der Anwendung des Artikels 114 Absatz 7 und des Artikels 115 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von 0 % erhalten würden;
- d) von öffentlichen Stellen begebene oder garantierte Schuldverschreibungen, die aufgrund der Anwendung des Artikels 116 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von 0 % erhalten würden;
- e) von den in Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten multilateralen Entwicklungsbanken begebene oder garantierte Schuldverschreibungen;
- f) von den in Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten internationalen Organisationen begebene oder garantierte Schuldverschreibungen. LEITLINIEN ZU INSTRUMENTEN, DIE GEMÄSS ARTIKEL 48E ABSATZ 2 BUCHSTABE C DER RICHTLINIE 2013/36/EU ZWEIGSTELLEN AUS DRITTLÄNDERN UNEINGESCHRÄNKT UND SOFORT FÜR DIE DECKUNG VON RISIKEN ODER VERLUSTEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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