+13. Für die Zwecke der in Absatz 12 Buchstabe c genannten Instrumente sollten Zweigstellen aus …
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13. Für die Zwecke der in Absatz 12 Buchstabe c genannten Instrumente sollten Zweigstellen aus …
Für die Zwecke der in Absatz 12 Buchstabe c genannten Instrumente sollten Zweigstellen aus Drittländern die Währung ihrer eigenen Refinanzierung berücksichtigen, um festzustellen, ob die Vermögenswerte der Kapitalausstattung gemäß Artikel 114 Absatz 7 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf die Landeswährung lauten und in dieser Währung refinanziert sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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