+13. Für die Zwecke der in Absatz 12 Buchstabe c genannten Instrumente sollten Zweigstellen aus …

13. Für die Zwecke der in Absatz 12 Buchstabe c genannten Instrumente sollten Zweigstellen aus …

Für die Zwecke der in Absatz 12 Buchstabe c genannten Instrumente sollten Zweigstellen aus Drittländern die Währung ihrer eigenen Refinanzierung berücksichtigen, um festzustellen, ob die Vermögenswerte der Kapitalausstattung gemäß Artikel 114 Absatz 7 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf die Landeswährung lauten und in dieser Währung refinanziert sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/