+18. Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 …

18. Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 …

Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem Treuhandkonto hinterlegten Vermögenswerte der Kapitalausstattung stets und kontinuierlich für die Zwecke des Artikels 96 der Richtlinie 2014/59/EU im Falle der Abwicklung der Zweigstelle aus einem Drittland und für die Zwecke der Liquidation der Zweigstelle aus einem Drittland im Einklang mit dem nationalen Recht zur Verfügung stehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/