+18. Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 …
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18. Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 …
Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem Treuhandkonto hinterlegten Vermögenswerte der Kapitalausstattung stets und kontinuierlich für die Zwecke des Artikels 96 der Richtlinie 2014/59/EU im Falle der Abwicklung der Zweigstelle aus einem Drittland und für die Zwecke der Liquidation der Zweigstelle aus einem Drittland im Einklang mit dem nationalen Recht zur Verfügung stehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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