+Operational conditions
---+17. Um festzustellen, ob die Mindestanforderung an die Kapitalausstattung erfüllt ist, sollten …
---+18. Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 …
---+19. Zweigstellen aus Drittländern sollten Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen …
---+20. Die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem …
---+21. Zweigstellen aus Drittländern sollten den geografischen Standort der Vermögenswerte der …
---+22. Die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem …

Operational conditions

Operational conditions

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
17. Um festzustellen, ob die Mindestanforderung an die Kapitalausstattung erfüllt ist, sollten …

Um festzustellen, ob die Mindestanforderung an die Kapitalausstattung erfüllt ist, sollten Zweigstellen aus Drittländern die in ihren Büchern gehaltenen Verbindlichkeiten (gebuchte Verbindlichkeiten) berücksichtigen, die von ihnen im Einklang mit dem Meldewesen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. .../... der Kommission [Verweis auf die technischen Durchführungsstandards für die Meldung von Zweigstellen aus Drittländern folgt] als solche gemeldet wurden.

18. Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 …

Zweigstellen aus Drittländern sollten sicherstellen, dass alle in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem Treuhandkonto hinterlegten Vermögenswerte der Kapitalausstattung stets und kontinuierlich für die Zwecke des Artikels 96 der Richtlinie 2014/59/EU im Falle der Abwicklung der Zweigstelle aus einem Drittland und für die Zwecke der Liquidation der Zweigstelle aus einem Drittland im Einklang mit dem nationalen Recht zur Verfügung stehen.

19. Zweigstellen aus Drittländern sollten Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen …

Zweigstellen aus Drittländern sollten Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen einführen, um ihre Anforderung an die Kapitalausstattung kontinuierlich zu erfüllen und den Bestimmungen dieser Leitlinien nachzukommen. LEITLINIEN ZU INSTRUMENTEN, DIE GEMÄSS ARTIKEL 48E ABSATZ 2 BUCHSTABE C DER RICHTLINIE 2013/36/EU ZWEIGSTELLEN AUS DRITTLÄNDERN UNEINGESCHRÄNKT UND SOFORT FÜR DIE DECKUNG VON RISIKEN ODER VERLUSTEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN

20. Die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem …

Die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem Treuhandkonto zu hinterlegenden Vermögenswerte der Kapitalausstattung sollten nicht auf die Liquiditätsanforderung nach Artikel 48f der vorbezeichneten Richtlinie angerechnet werden.

21. Zweigstellen aus Drittländern sollten den geografischen Standort der Vermögenswerte der …

Zweigstellen aus Drittländern sollten den geografischen Standort der Vermögenswerte der Kapitalausstattung (d. h. den Standort des Emittenten oder gegebenenfalls des Sicherungsgebers), ihr Konzentrationsrisiko und die Übereinstimmung ihrer Währungsdenominierung mit der Währungsverteilung der Verbindlichkeiten der Zweigstelle aus einem Drittland, insbesondere der Einlagen, überwachen.

22. Die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem …

Die in Artikel 48e Absatz 2 Buchstaben a bis c der Richtlinie 2013/36/EU genannten und auf dem Treuhandkonto hinterlegten Vermögenswerte der Kapitalausstattung sollten frei von Belastungen sein, mit Ausnahme von Belastungen, die erforderlich sind, damit diese Vermögenswerte für die Zwecke des Artikels 96 der Richtlinie 2014/59/EU im Falle der Abwicklung der Zweigstelle aus einem Drittland und für die Zwecke der Liquidation der Zweigstelle aus einem Drittland im Einklang mit dem nationalen Recht zur Verfügung stehen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/