+35. Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Buchstabe a und Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie …

35. Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Buchstabe a und Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie …

Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Buchstabe a und Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie 2013/36/EU sollten

  • a) unter „von den zuständigen Behörden beaufsichtigte Institute“ auch Institute verstanden werden, die der Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, einschließlich der Europäischen Zentralbank in Bezug auf Angelegenheiten, welche die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 übertragenen Aufgaben betreffen;
  • b) „verbundene Unternehmen“ sollten so verstanden werden, dass sie diejenigen Unternehmen umfassen, bei denen es sich nicht um die Mutter- oder Tochterunternehmen der beaufsichtigten Institute handelt und die mindestens unter eine der folgenden Kategorien fallen:
  • i. Unternehmen, die in den vom beaufsichtigten Institut aufgestellten konsolidierten Abschluss einbezogen werden,
  • ii. Unternehmen, die demselben institutsbezogenen Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angehören wie das beaufsichtigte Institut, oder
  • iii. Unternehmen, die ständig derselben Zentralorganisation im Sinne von Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zugeordnet sind wie das beaufsichtigte Institut.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/