+35. Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Buchstabe a und Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie …
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35. Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Buchstabe a und Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie …
Für die Zwecke von Artikel 4a Absatz 3 Buchstabe a und Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie 2013/36/EU sollten - a) unter „von den zuständigen Behörden beaufsichtigte Institute“ auch Institute verstanden werden, die der Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, einschließlich der Europäischen Zentralbank in Bezug auf Angelegenheiten, welche die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 übertragenen Aufgaben betreffen;
- b) „verbundene Unternehmen“ sollten so verstanden werden, dass sie diejenigen Unternehmen umfassen, bei denen es sich nicht um die Mutter- oder Tochterunternehmen der beaufsichtigten Institute handelt und die mindestens unter eine der folgenden Kategorien fallen:
- i. Unternehmen, die in den vom beaufsichtigten Institut aufgestellten konsolidierten Abschluss einbezogen werden,
- ii. Unternehmen, die demselben institutsbezogenen Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 angehören wie das beaufsichtigte Institut, oder
- iii. Unternehmen, die ständig derselben Zentralorganisation im Sinne von Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zugeordnet sind wie das beaufsichtigte Institut.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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