+20. Absatz 59 Buchstabe h erhält folgende Fassung: „(h) die Einstufung einer Risikoposition als …

20. Absatz 59 Buchstabe h erhält folgende Fassung: „(h) die Einstufung einer Risikoposition als …

Absatz 59 Buchstabe h erhält folgende Fassung:

„(h) die Einstufung einer Risikoposition als notleidend in Einklang mit Artikel 47a Absatz 3 Buchstaben b bis e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/