+8. Diese Leitlinien gelten ab dem in Absatz 7 genannten Termin für die obligatorische Mitteilung. …

8. Diese Leitlinien gelten ab dem in Absatz 7 genannten Termin für die obligatorische Mitteilung. …

Diese Leitlinien gelten ab dem in Absatz 7 genannten Termin für die obligatorische Mitteilung. Für Behörden, die für die Beaufsichtigung der Beschwerdeabwicklung durch Kreditvermittler und Nichtkreditinstitute im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie durch Zahlungsinstitute, die gemäß der Richtlinie über Zahlungsdienste nur Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienste erbringen, zuständig sind, gelten die Leitlinien ab dem 1. Mai 2019.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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