+14. Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen …
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14. Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen …
Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen, vermögenswertereferenzierte Token öffentlich anzubieten oder ihre Zulassung zum Handel zu beantragen, sollten das in Anhang B genannte Muster für die Zwecke des in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Rechtsgutachtens über die Einstufung des Kryptowerts verwenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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