+14. Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen …

14. Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen …

Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen, vermögenswertereferenzierte Token öffentlich anzubieten oder ihre Zulassung zum Handel zu beantragen, sollten das in Anhang B genannte Muster für die Zwecke des in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Rechtsgutachtens über die Einstufung des Kryptowerts verwenden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/