+Muster für die Zwecke von Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114
---+14. Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen …
---+15. In allen im Muster vorgesehenen Feldern sollten sämtliche Informationen angegeben werden, die …
---+16. Das Muster sollte von einem internen oder externen Rechtsberater ausgefüllt werden. Der …

Muster für die Zwecke von Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114

Muster für die Zwecke von Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
14. Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen …

Kreditinstitute sowie juristische Personen und andere Unternehmen, die beabsichtigen, vermögenswertereferenzierte Token öffentlich anzubieten oder ihre Zulassung zum Handel zu beantragen, sollten das in Anhang B genannte Muster für die Zwecke des in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/1114 genannten Rechtsgutachtens über die Einstufung des Kryptowerts verwenden.

15. In allen im Muster vorgesehenen Feldern sollten sämtliche Informationen angegeben werden, die …

In allen im Muster vorgesehenen Feldern sollten sämtliche Informationen angegeben werden, die für eine klare, faire, nicht irreführende und vollständige Erklärung der Einstufung des Kryptowerts erforderlich sind. Bei der Erklärung der Einstufung des Kryptowerts sollte auf Folgendes Bezug genommen werden:

  • a. die Quelle der Begriffsbestimmungen, die für jedes im Muster genannte regulierte Produkt verwendet wurde, einschließlich der einschlägigen EU- und nationalen Rechtsvorschriften;
  • b. alle einschlägigen
  • i. Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union und der nationalen Gerichte;
  • ii. Regulierungsmaßnahmen, einschließlich Vorschriften und Leitlinien, in dem betreffenden Mitgliedstaat;
  • iii. Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission und Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden;
  • iv. Auslegungsleitlinien der zuständigen Behörden oder jeder anderen für die Auslegung der Regulierungskonzepte relevanten Stelle.
16. Das Muster sollte von einem internen oder externen Rechtsberater ausgefüllt werden. Der …

Das Muster sollte von einem internen oder externen Rechtsberater ausgefüllt werden. Der Rechtsberater sollte in der Lage sein, das Rechtsgutachten objektiv und frei von Interessenkonflikten, die nicht wirksam bewältigt werden können, zu erstellen. Es sollte nachgewiesen werden, dass der Rechtsberater im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in der Lage ist, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Dies kann gegebenenfalls durch ein Diplom, eine Bescheinigung über die Berufsausübung oder die Eintragung bei der zuständigen Berufsorganisation in dem betreffenden Mitgliedstaat belegt werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/