+19. Die zuständigen Behörden und andere Personen, an die diese Leitlinien gerichtet sind, sollten …

19. Die zuständigen Behörden und andere Personen, an die diese Leitlinien gerichtet sind, sollten …

Die zuständigen Behörden und andere Personen, an die diese Leitlinien gerichtet sind, sollten auch prüfen, ob die digitale Darstellung des Wertes und/oder Rechts unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Ein Token kann nur dann als „nicht übertragbar“ angesehen werden, wenn mindestens die folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) der Token wird nur vom Emittenten oder Anbieter akzeptiert, und ii) es ist technisch unmöglich, den Token von einem Inhaber an andere Personen als den Emittenten oder Anbieter zu übertragen (Erwägungsgrund 17 der Verordnung (EU) 2023/1114). Um zu beurteilen, ob eine Technologie einer Distributed-Ledger-Technologie (DLT) ähnlich ist, sollten die funktionalen Attribute einer solchen Technologie betrachtet werden, einschließlich der Grundlage, auf der die Aufzeichnungen (Ledger) geführt und gemeinsam genutzt werden, und der Art und Weise, wie ein Konsens erreicht wird (d. h. die Funktionsweise eines Konsensmechanismus).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/