+22. Unbeschadet anderer einschlägiger Unterlagen sollten die in Absatz 13 dieser Leitlinien …

22. Unbeschadet anderer einschlägiger Unterlagen sollten die in Absatz 13 dieser Leitlinien …

Unbeschadet anderer einschlägiger Unterlagen sollten die in Absatz 13 dieser Leitlinien genannten Informationen bei der Beurteilung berücksichtigt werden, ob der Kryptowert unter die folgenden Kategorien fällt:

  • a. Finanzinstrument – die zuständigen Behörden und andere Personen, an die diese Leitlinien gerichtet sind, sollten die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde gemäß Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 herausgegebenen Leitlinien13 anwenden;
  • b. Einlagen – die zuständigen Behörden und andere Personen, an die diese Leitlinien gerichtet sind, sollten die Stellungnahme und den Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde aus dem Jahr 2014, ihre Stellungnahme zum Kreis der Kreditinstitute aus dem Jahr 2020, die Hinweise zum Begriff „Einlage“14 enthält, und den Bericht der EBA über strukturierte Einlagen15 aus dem Jahr 2024 heranziehen;
  • c. Versicherungsprodukt oder Versicherungsvertrag – die zuständigen Behörden und andere Personen, an die sich diese Leitlinien richten, sollten bedenken, dass es auf EU-Ebene keine explizite Begriffsbestimmung von Versicherung gibt, weder als Tätigkeit noch als Vertrag.16

13 Link einfügen, sobald die ESMA-Leitlinien endgültig sind (zum Konsultationspapier siehe ESMA75-453128700-52).

14 Stellungnahme und Bericht der EBA aus dem Jahr 2014 zum Kreis der Kreditinstitute: https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-publishes-opinion-perimeter-credit-institutions und Stellungnahme der EBA aus dem Jahr 2020: https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/document_library/Publications/Opinions/2020/931784/EBA%20Opinion%2 0on%20elements%20of%20the%20definition%20of%20credit%20institution.pdf

15 Bericht der EBA über strukturierte Einlagen aus dem Jahr 2024: https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/2024-07/b807c1a8-6f1d-4c2b-b2a0-2cdcb7737282/Report%20on%20structured%20deposits.pdf

16 Final Report of the Commission Expert Group on European Insurance Contract Law (Abschlussbericht der Expertengruppe der Kommission zum europäischen Versicherungsvertragsrecht.) Europäische Kommission, 2014, S. 38 ff.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/