+6. Finanzunternehmen sollten in die Schätzung alle IKT-bezogenen Vorfälle einbeziehen, die …
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6. Finanzunternehmen sollten in die Schätzung alle IKT-bezogenen Vorfälle einbeziehen, die …
Finanzunternehmen sollten in die Schätzung alle IKT-bezogenen Vorfälle einbeziehen, die unabhängig von den Gründen gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission [OJ L, 2024/1772, 25.6.2024]5 zur Klassifizierung von Vorfällen als schwerwiegend eingestuft wurden, und - (a) für die das Finanzunternehmen in dem betreffenden Referenzjahr gemäß Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2022/2554 eine Abschlussmeldung vorgelegt hat, oder
- (b) Vorfälle, zu denen das Finanzunternehmen in früheren Referenzjahren gemäß Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2022/2554 eine Abschlussmeldung vorgelegt hat und die im betreffenden Referenzjahr quantifizierbare finanzielle Auswirkungen auf das Finanzunternehmen hatten.
5 Delegierte Verordnung (EU) 2024/1772 der Kommission vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Klassifizierung von IKT-bezogenen Vorfällen und Cyberbedrohungen, der Wesentlichkeitsschwellen und der Einzelheiten von Meldungen schwerwiegender Vorfälle. [ OJ L, 2024/1772, 25.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1772/oj ]
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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