+23. Wenn einzelne Datenpunkte für die natürliche Person, z. B. das Geburtsdatum oder der …
|
23. Wenn einzelne Datenpunkte für die natürliche Person, z. B. das Geburtsdatum oder der …
Wenn einzelne Datenpunkte für die natürliche Person, z. B. das Geburtsdatum oder der Geburtsort, nach Ziffer 7.1 nicht verfügbar sind, sollten die ersuchende und die ersuchte Behörde auf andere Weise sicherstellen, dass die zu übermittelnden Informationen für die Beurteilung der betroffenen Person relevant sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|