+Rechtliche Stellung dieser Leitlinien

Rechtliche Stellung dieser Leitlinien

Die in diesem Dokument enthaltenen Leitlinien wurden in Übereinstimmung mit den Artikeln 16 und 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission; Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung); und Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) - die „Verordnungen der Europäischen Aufsichtsbehörden“ - aufgestellt. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnungen der Europäischen Aufsichtsbehörden unternehmen die zuständigen Behörden und Finanzinstitute alle erforderlichen Anstrengungen, um diesen Leitlinien nachzukommen.

In den Leitlinien wird dargelegt, was die Europäischen Aufsichtsbehörden unter angemessener Aufsichtspraxis im Europäischen System der Finanzaufsicht versteht bzw. wie nach ihrer Auffassung das Unionsrecht in einem bestimmten Bereich anzuwenden ist. Dazu integrieren die zuständigen Behörden die an sie gerichteten Leitlinien auf angemessene Weise in ihre Aufsichtspraxis (z. B. durch Änderung ihres Rechtsrahmens oder ihrer Aufsichtsprozesse), wobei dies auch für bestimmte Leitlinien gilt, die in erster Linie an Finanzinstitute gerichtet sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/