+35. Diese Beurteilungen finden unbeschadet der Eigenkapitalanforderungen gemäß Branchenrecht statt …

35. Diese Beurteilungen finden unbeschadet der Eigenkapitalanforderungen gemäß Branchenrecht statt …

Diese Beurteilungen finden unbeschadet der Eigenkapitalanforderungen gemäß Branchenrecht statt und sollten zu keiner Verdopplung bei der Berechnung der Eigenkapitalausstattung des Finanzkonglomerats gemäß der Delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2002/87/EG führen.3


3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 342/2014 der Kommission vom 21. Januar 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen die Bedingungen für die Anwendung der Methoden zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Finanzkonglomerate festgelegt werden (ABl. L 100 vom, 3.4.2014, S.1).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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