+BES.5.10.5 Konsequenzen bei Verstößen

BES.5.10.5 Konsequenzen bei Verstößen

Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN Abhilfemaßnahmen für den Fall von Verstößen durch den Lieferanten vereinbaren.

Erläuterung

Hierzu können Abhilfemaßnahmen wie die Abschaltung angreifbarer Systeme, die Information betroffener Personen sowie Entschädigungen für die betroffene Institution oder betroffene Dritte in einer festgelegten Höhe gehören.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge