+BES.5.10.5 Konsequenzen bei Verstößen
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BES.5.10.5 Konsequenzen bei Verstößen
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN Abhilfemaßnahmen für den Fall von Verstößen durch den Lieferanten vereinbaren. Erläuterung Hierzu können Abhilfemaßnahmen wie die Abschaltung angreifbarer Systeme, die Information betroffener Personen sowie Entschädigungen für die betroffene Institution oder betroffene Dritte in einer festgelegten Höhe gehören.
1. Vue d’ensemble
1.1 Références
1.2 Exigences identifiées
1.3 Réglementations associées
2. Exigences identifiées
Exigences
| Source |
Exigence |
3. Réglementations associées
Réglementations
| Source |
Réglementation |
Tickets liés
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