+BES.5.10.5 Konsequenzen bei Verstößen

BES.5.10.5 Konsequenzen bei Verstößen

Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN Abhilfemaßnahmen für den Fall von Verstößen durch den Lieferanten vereinbaren.

Erläuterung

Hierzu können Abhilfemaßnahmen wie die Abschaltung angreifbarer Systeme, die Information betroffener Personen sowie Entschädigungen für die betroffene Institution oder betroffene Dritte in einer festgelegten Höhe gehören.

1. Overview

Summary Standard

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

Linked Issues