+BES.5.10.5 Konsequenzen bei Verstößen
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BES.5.10.5 Konsequenzen bei Verstößen
Beschaffungsmanagement für Einkäufe KANN Abhilfemaßnahmen für den Fall von Verstößen durch den Lieferanten vereinbaren. Erläuterung Hierzu können Abhilfemaßnahmen wie die Abschaltung angreifbarer Systeme, die Information betroffener Personen sowie Entschädigungen für die betroffene Institution oder betroffene Dritte in einer festgelegten Höhe gehören.
1. Overzicht
1.1 Referenties
1.2 Geïdentificeerde eisen
1.3 Gerelateerde regelingen
2. Geïdentificeerde eisen
3. Gerelateerde regelingen
Regelingen
| Bron |
Regelgeving |
Gekoppelde issues
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