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Die in Absatz 4 Unterabsatz 2 genannten unabhängigen Sachverständigen werden vom Überwachungsforum aus einem Pool von Sachverständigen ernannt, die im Anschluss an ein öffentliches und transparentes Bewerbungsverfahren ausgewählt wurden.

Die unabhängigen Sachverständigen werden auf der Grundlage ihres Fachwissens in den Bereichen Finanzstabilität, digitale operationale Resilienz und Fragen der IKT-Sicherheit ernannt. Sie handeln unabhängig und objektiv im alleinigen Interesse der Union als Ganzes und dürfen von Organen oder Einrichtungen der Union, von der Regierung eines Mitgliedstaats oder von öffentlichen oder privaten Stellen Weisungen weder einholen noch entgegennehmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung