+ANHANG IV STANDARDFORMEL ZUR BERECHNUNG DER SOLVENZKAPITALANFORDERUNG (SCR)

ANHANG IV STANDARDFORMEL ZUR BERECHNUNG DER SOLVENZKAPITALANFORDERUNG (SCR)




ANHANG IV

STANDARDFORMEL ZUR BERECHNUNG DER SOLVENZKAPITALANFORDERUNG (SCR)

1.   Berechnung der Basissolvenzkapitalanforderung (BSCR)

Die in Artikel 104 Absatz 1 dargelegte Basissolvenzkapitalanforderung wird wie folgt ermittelt:

image

wobei SCRi das Risikomodul i und SCRj das Risikomodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:

— 
SCRNichtleben: Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul;
— 
SCRLeben: Lebensversicherungstechnisches Risikomodul;
— 
SCRKranken: Krankenversicherungstechnisches Risikomodul;
— 
SCRMarkt: Risikomodul Marktrisiken;
— 
SCRAusfall: Risikomodul Gegenparteiausfall.

Der Faktor Corr i,j steht für die Angaben in Zeile i und Spalte j der folgenden Korrelationsmatrix:



j

i

Markt

Gegenparteiausfall

Lebensversicherung

Krankenversicherung

Nicht-Lebensversicherung

Markt

1

0,25

0,25

0,25

0,25

Gegenparteiausfall

0,25

1

0,25

0,25

0,5

Lebensversicherung

0,25

0,25

1

0,25

0

Krankenversicherung

0,25

0,25

0,25

1

0

Nicht-Lebensversicherung

0,25

0,5

0

0

1

2.   Berechnung des nichtlebensversicherungstechnischen Risikomoduls

Das in Artikel 105 Absatz 2 genannte nichtlebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt:

image

wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:

— 
SCRNL-Prämien/Rückstellung: Untermodul Nichtlebensversicherungprämien- und -rückstellungsrisiko;
— 
SCRNL-Katastrophen: Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko.

3.   Berechnung des lebensversicherungstechnischen Risikomoduls

Das in Artikel 105 Absatz 3 genannte lebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt:

image

wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i,j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:

— 
SCRSterblichkeit: Untermodul Sterblichkeitsrisiko;
— 
SCRLanglebigkeit: Untermodul Langlebigkeitsrisiko;
— 
SCRInvalidität: Untermodul Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko;
— 
SCRLV-Kosten: Untermodul Lebensversicherungskostenrisiko;
— 
SCRRevision: Untermodul Revisionsrisiko;
— 
SCRStorno: Untermodul Stornorisiko;
— 
SCRLV-Katastrophen: Untermodul Lebensversicherungskatastrophenrisiko.

4.   Berechnung des Risikomoduls Marktrisiken

Struktur des Risikomoduls Marktrisiken

Das in Artikel 105 Absatz 5 genannte Marktrisikomodul errechnet sich wie folgt:

image

wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:

— 
SCRZins: Untermodul Zinsänderungsrisiko;
— 
SCRAktien: Untermodul Aktienrisiko;
— 
SCRImmobilien: Untermodul Immobilienrisiko;
— 
SCRSpread: Untermodul Spreadrisiko;
— 
SCRKonzentration: Untermodul Marktrisiko-Konzentrationen;
— 
SCRWechselkurs: Untermodul Wechselkursrisiko.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung