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+ANHANG IV STANDARDFORMEL ZUR BERECHNUNG DER SOLVENZKAPITALANFORDERUNG (SCR) |
ANHANG IV STANDARDFORMEL ZUR BERECHNUNG DER SOLVENZKAPITALANFORDERUNG (SCR)
ANHANG IV STANDARDFORMEL ZUR BERECHNUNG DER SOLVENZKAPITALANFORDERUNG (SCR) 1. Berechnung der Basissolvenzkapitalanforderung (BSCR) Die in Artikel 104 Absatz 1 dargelegte Basissolvenzkapitalanforderung wird wie folgt ermittelt:
wobei SCRi das Risikomodul i und SCRj das Risikomodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:
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SCRNichtleben: Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul;
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SCRLeben: Lebensversicherungstechnisches Risikomodul;
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SCRKranken: Krankenversicherungstechnisches Risikomodul;
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SCRMarkt: Risikomodul Marktrisiken;
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SCRAusfall: Risikomodul Gegenparteiausfall.
Der Faktor Corr i,j steht für die Angaben in Zeile i und Spalte j der folgenden Korrelationsmatrix:
2. Berechnung des nichtlebensversicherungstechnischen Risikomoduls Das in Artikel 105 Absatz 2 genannte nichtlebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt:
wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:
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SCRNL-Prämien/Rückstellung: Untermodul Nichtlebensversicherungprämien- und -rückstellungsrisiko;
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SCRNL-Katastrophen: Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko.
3. Berechnung des lebensversicherungstechnischen Risikomoduls Das in Artikel 105 Absatz 3 genannte lebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt:
wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i,j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:
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SCRSterblichkeit: Untermodul Sterblichkeitsrisiko;
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SCRLanglebigkeit: Untermodul Langlebigkeitsrisiko;
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SCRInvalidität: Untermodul Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko;
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SCRLV-Kosten: Untermodul Lebensversicherungskostenrisiko;
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SCRRevision: Untermodul Revisionsrisiko;
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SCRStorno: Untermodul Stornorisiko;
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SCRLV-Katastrophen: Untermodul Lebensversicherungskatastrophenrisiko.
4. Berechnung des Risikomoduls Marktrisiken Struktur des Risikomoduls Marktrisiken Das in Artikel 105 Absatz 5 genannte Marktrisikomodul errechnet sich wie folgt:
wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj:
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SCRZins: Untermodul Zinsänderungsrisiko;
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SCRAktien: Untermodul Aktienrisiko;
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SCRImmobilien: Untermodul Immobilienrisiko;
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SCRSpread: Untermodul Spreadrisiko;
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SCRKonzentration: Untermodul Marktrisiko-Konzentrationen;
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SCRWechselkurs: Untermodul Wechselkursrisiko.
1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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