+KAPITEL III Pflichten der Wirtschaftsakteure, die mit Produkten befasst sind
---+Artikel 7 Pflichten der Hersteller
------+Artikel 7 1
------+Artikel 7 2
------+Artikel 7 3
------+Artikel 7 4
------+Artikel 7 5
------+Artikel 7 6
------+Artikel 7 7
------+Artikel 7 8
------+Artikel 7 9
---+Artikel 8 Bevollmächtigte
------+Artikel 8 1
------+Artikel 8 2
---+Artikel 9 Verpflichtungen der Importeure
------+Artikel 9 1
------+Artikel 9 2
------+Artikel 9 3
------+Artikel 9 4
------+Artikel 9 5
------+Artikel 9 6
------+Artikel 9 7
------+Artikel 9 8
------+Artikel 9 9
---+Artikel 10 Verpflichtungen der Händler
------+Artikel 10 1
------+Artikel 10 2
------+Artikel 10 3
------+Artikel 10 4
------+Artikel 10 5
------+Artikel 10 6
---+Artikel 11 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
---+Artikel 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure, die mit Produkten befasst sind
------+Artikel 12 1
------+Artikel 12 2
------+Artikel 12 3

KAPITEL III Pflichten der Wirtschaftsakteure, die mit Produkten befasst sind

KAPITEL III Pflichten der Wirtschaftsakteure, die mit Produkten befasst sind

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 7 Pflichten der Hersteller
Artikel 8 Bevollmächtigte
Artikel 9 Verpflichtungen der Importeure
Artikel 10 Verpflichtungen der Händler
Artikel 11 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 11

Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Ein Importeur oder Händler gilt als Hersteller für die Zwecke dieser Richtlinie und hat die Pflichten eines Herstellers nach Artikel 7, wenn er ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt so ändert, dass dessen Konformität mit den Anforderungen dieser Richtlinie beeinträchtigt werden kann.

Artikel 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure, die mit Produkten befasst sind

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung