+Artikel 99 c)

Artikel 99 c)

eine Bewertung, ob es notwendig ist, harmonisierte Mindestdefinitionen in Bezug auf das Niveau der abgedeckten Policen und die berücksichtigungsfähigen Anspruchsberechtigten und Policen einzuführen und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte darzulegen;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung