+Artikel 99 c)
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Artikel 99 c)
eine Bewertung, ob es notwendig ist, harmonisierte Mindestdefinitionen in Bezug auf das Niveau der abgedeckten Policen und die berücksichtigungsfähigen Anspruchsberechtigten und Policen einzuführen und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte darzulegen;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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