+ABSCHNITT 2 Interessenkonflikte
---+Artikel 30 Arten von Interessenkonflikten
---+Artikel 31 Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
------+Article 31 1.
------+Article 31 2.
---+Artikel 32 Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Rücknahme von Anlagen
---+Artikel 33 Verfahren und Maßnahmen zur Prävention und Steuerung von Interessenkonflikten
------+Article 33 1.
------+Article 33 2.
---+Artikel 34 Steuerung von Interessenkonflikten
---+Artikel 35 Überwachung von Interessenkonflikten
------+Article 35 1.
------+Article 35 2.
---+Artikel 36 Offenlegung von Interessenkonflikten
------+Article 36 1.
------+Article 36 2.
---+Artikel 37 Strategien für die Ausübung von Stimmrechten
------+Article 37 1.
------+Article 37 2.
------+Article 37 3.

ABSCHNITT 2 Interessenkonflikte

ABSCHNITT 2 Interessenkonflikte

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 30 Arten von Interessenkonflikten

Artikel 30

Arten von Interessenkonflikten

Zur Ermittlung der Arten von Interessenkonflikten, die bei der Verwaltung eines AIF auftreten, berücksichtigen AIFM insbesondere, ob der AIFM, eine relevante Person oder eine direkt oder indirekt über ein Kontrollverhältnis mit dem AIFM verbundene Person

a) 

voraussichtlich einen finanziellen Vorteil erzielt oder einen finanziellen Verlust vermeidet, was zu Lasten des AIF oder seiner Anleger geht;

b) 

am Ergebnis einer für den AIF oder seine Anleger oder einen Kunden erbrachten Dienstleistung oder Tätigkeit oder eines für den AIF oder einen Kunden getätigten Geschäfts ein Interesse hat, das sich nicht mit dem Interesse des AIF an diesem Ergebnis deckt;

c) 

einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat,

— 
die Interessen eines OGAW, eines Kunden oder einer Gruppe von Kunden oder eines anderen AIF über die Interessen des AIF zu stellen;
— 
die Interessen eines Anlegers über die Interessen eines anderen Anlegers oder einer Gruppe von Anlegern desselben AIF zu stellen;
d) 

für den AIF und für einen anderen AIF, einen OGAW oder Kunden dieselben Leistungen erbringt;

e) 

aktuell oder künftig von einer anderen Person als dem AIF oder seinen Anlegern in Bezug auf Leistungen der gemeinsamen Portfolioverwaltung, die für den AIF erbracht werden, zusätzlich zu der hierfür üblichen Provision oder Gebühr einen Anreiz in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erhält.

▼M2

Die AIFM stellen sicher, dass sie bei der Ermittlung der Arten von Interessenkonflikten, deren Vorliegen den Interessen eines AIF abträglich sein kann, solche berücksichtigen, die sich aus der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Prozesse, Systeme und internen Kontrollen ergeben können.

▼B

Artikel 31 Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
Artikel 32 Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Rücknahme von Anlagen

Artikel 32

Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Rücknahme von Anlagen

Im Einklang mit seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2011/61/EU ermittelt, steuert und überwacht ein AIFM, der einen offenen AIF verwaltet, Interessenkonflikte, die zwischen Anlegern, die ihre Anlagen zurücknehmen wollen, und Anlegern, die ihre Anlagen im AIF aufrechterhalten wollen, auftreten, sowie Konflikte im Zusammenhang mit der Zielsetzung des AIFM, in illiquide Vermögenswerte zu investieren, und den Rücknahmegrundsätzen des AIF.

Artikel 33 Verfahren und Maßnahmen zur Prävention und Steuerung von Interessenkonflikten
Artikel 34 Steuerung von Interessenkonflikten

Artikel 34

Steuerung von Interessenkonflikten

In Fällen, in denen die organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen des AIFM nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko einer Schädigung der Interessen des AIF oder seiner Anleger ausgeschlossen werden kann, wird die Geschäftsleitung oder eine andere zuständige interne Stelle des AIFM umgehend informiert, damit sie die notwendigen Entscheidungen oder Maßnahmen treffen kann, um zu gewährleisten, dass der AIFM stets im besten Interesse des AIF oder seiner Anleger handelt.

Artikel 35 Überwachung von Interessenkonflikten
Artikel 36 Offenlegung von Interessenkonflikten
Artikel 37 Strategien für die Ausübung von Stimmrechten

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung