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+ANHANG 5 |
ANHANG 5
ANHANG 5 AUSNAHMEZEUGNIS GEMÄß ARTIKEL 9 IN BEZUG AUF DIE ANFORDERUNGEN GEMÄß DEN ARTIKELN 6, 7 ABSATZ 1 UND 8 DER RICHTLINIE (EU) 2019/883 FÜR DEN HAFEN/DIE HÄFEN [HAFEN/HÄFEN EINFÜGEN] IN [MITGLIEDSTAAT EINFÜGEN] ( 6 ) Name des Schiffs Unterscheidungssignal Flaggenstaat [Name des Schiffs einfügen] [IMO-Nummer einfügen] [Flaggenstaat einfügen] läuft den folgenden Hafen/die folgenden Häfen in [Name des Mitgliedstaats einfügen] im Liniendienst häufig und regelmäßig gemäß einem Fahrplan oder einer festgelegten Route an: [] und läuft diese Häfen mindestens einmal alle zwei Wochen an: [] und hat mit dem Hafen oder einer dritten Partei eine Vereinbarung zur Gewährleistung der Entrichtung der Gebühr und der Entladung von Abfällen in folgendem Hafen getroffen: [] und ist daher gemäß [entsprechende nationale Rechtsvorschriften des Landes einfügen] ausgenommen von den Anforderungen bezüglich der obligatorischen Entladung von Abfällen von Schiffen, der Voranmeldung von Abfällen und der Entrichtung der obligatorischen Gebühr in folgendem Hafen/in den folgenden Häfen: Dieses Zeugnis gilt bis zum [Datum einfügen], es sei denn, die Gründe für die Erteilung dieses Ausnahmezeugnisses ändern sich vor diesem Datum. Ort und Datum Name Funktion 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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