+KAPITEL III Haushaltsmittel und Haushaltsverfahren
---+Artikel 13 Mittelausstattung
------+Artikel 13 1
------+Artikel 13 2
------+Artikel 13 3
------+Artikel 13 4
------+Artikel 13 5
------+Artikel 13 6
---+Artikel 14 Kumulative und alternative Finanzierung
---+Artikel 15 Zusätzliche Beiträge zum Programm
------+Artikel 15 1
------+Artikel 15 2
---+Artikel 16 Beitrag der ESA
---+Artikel 17 Beitrag des Privatsektors
---+Artikel 18 Durchführung und Formen der Unionsfinanzierung
------+Artikel 18 1
------+Artikel 18 2

KAPITEL III Haushaltsmittel und Haushaltsverfahren

KAPITEL III Haushaltsmittel und Haushaltsverfahren

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 13 Mittelausstattung
Artikel 14 Kumulative und alternative Finanzierung

Artikel 14

Kumulative und alternative Finanzierung

Eine Maßnahme, die einen Beitrag aus einem anderen Programm der Union, einschließlich Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, erhalten hat, kann auch einen Beitrag im Rahmen des Programms erhalten, sofern die Beiträge nicht dieselben Kosten betreffen. Für den entsprechenden Beitrag zu der Maßnahme gelten die Bestimmungen des jeweiligen Unionsprogramms. Die kumulative Finanzierung darf die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme nicht übersteigen. Die Unterstützung aus den verschiedenen Unionsprogrammen kann entsprechend den Dokumenten, in denen die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt sind, anteilig berechnet werden.

Artikel 15 Zusätzliche Beiträge zum Programm
Artikel 16 Beitrag der ESA

Artikel 16

Beitrag der ESA

Die ESA kann im Einklang mit ihren eigenen internen Vorschriften und Verfahren über optionale Programme der ESA einen Beitrag zu den Programmtätigkeiten der Entwicklung und Validierung leisten, die sich aus dem in Artikel 19 Absatz 1 genannten Beschaffungskonzept ergeben, wobei die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu schützen sind.

Artikel 17 Beitrag des Privatsektors

Artikel 17

Beitrag des Privatsektors

Die Auftragnehmer gemäß Artikel 19 finanzieren vollständig die kommerzielle Infrastruktur gemäß Artikel 5, um das Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b zu erfüllen.

Artikel 18 Durchführung und Formen der Unionsfinanzierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung