+Artikel 29 Änderungen der Bescheinigungen und Formulare

Artikel 29 Änderungen der Bescheinigungen und Formulare

Artikel 29

Änderungen der Bescheinigungen und Formulare

Die Kommission erlässt gemäß Artikel 30 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge I, II, III, V und VI, um einem etwaigen Verbesserungsbedarf hinsichtlich des Inhalts der EPOC- und der EPOC-PR-Formulare sowie der Formulare, die für die Übermittlung von Informationen über die Unmöglichkeit der Ausführung eines EPOC oder eines EPOC-PR, für die Bestätigung, dass ein Ersuchen um Herausgabe infolge einer Europäischen Sicherungsanordnung gestellt wurde, und für die Verlängerung der Sicherung elektronischer Beweismittel zu verwenden sind, wirksam zu entsprechen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung