+12. Anlagen- und Wertemanagement (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe i der Richtlinie (EU) 2022/2555)
---+12.1. Anlagen- und Werteklassifizierung
------+12.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe i der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die …
------+12.1.2. Für die Zwecke von Nummer 12.1.1 müssen die betreffenden Einrichtungen a) ein System von …
------+12.1.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen regelmäßig die Klassifizierungsstufen der Anlagen …
---+12.2. Behandlung von Anlagen und Werten
------+12.2.1. Die betreffenden Einrichtungen legen ein Konzept für die ordnungsgemäße Behandlung von …
------+12.2.2. Das Konzept muss a) den gesamten Lebenszyklus der Anlagen und Werte abdecken …
------+12.2.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen das Konzept in geplanten Zeitabständen sowie bei …
---+12.3. Konzept für Wechseldatenträger
------+12.3.1. Die betreffenden Einrichtungen legen ein Konzept für das Management von Wechseldatenträgern …
------+12.3.2. Das Konzept muss a) eine technische Sperrung von Verbindungen mit Wechseldatenträgern …
------+12.3.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen das Konzept in geplanten Zeitabständen sowie bei …
---+12.4. Anlagen- und Werteinventar
------+12.4.1. Die betreffenden Einrichtungen erstellen und pflegen ein vollständiges, genaues, aktuelles …
------+12.4.2. Die Granularität des Anlagen- und Werteinventars liegt auf einem Niveau, dass den …
------+12.4.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen und aktualisieren regelmäßig das Inventar und …
---+12.5. Abgabe, Rückgabe oder Löschung von Anlagen und Werten bei Beendigung des …

12. Anlagen- und Wertemanagement (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe i der Richtlinie (EU) 2022/2555)

12.   Anlagen- und Wertemanagement (Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe i der Richtlinie (EU) 2022/2555)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
12.1. Anlagen- und Werteklassifizierung

12.1.   Anlagen- und Werteklassifizierung

12.2. Behandlung von Anlagen und Werten

12.2.   Behandlung von Anlagen und Werten

12.3. Konzept für Wechseldatenträger

12.3.   Konzept für Wechseldatenträger

12.4. Anlagen- und Werteinventar

12.4.   Anlagen- und Werteinventar

12.5. Abgabe, Rückgabe oder Löschung von Anlagen und Werten bei Beendigung des …

12.5.   Abgabe, Rückgabe oder Löschung von Anlagen und Werten bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Die betreffenden Einrichtungen legen Verfahren fest, setzen sie um und wenden sie an, um sicherzustellen, dass ihre Anlagen und Werte, die sich in der Verwahrung des Personals befinden, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses abgegeben, zurückgegeben oder gelöscht werden, und dokumentieren die Abgabe, Rückgabe und Löschung dieser Anlagen und Werte. Ist die Abgabe, Rückgabe oder Löschung von Anlagen und Werten nicht möglich, so stellen die betreffenden Einrichtungen sicher, dass die Anlagen und Werte gemäß Nummer 12.2.2 nicht mehr auf die Netz- und Informationssysteme der betreffenden Einrichtungen zugreifen können.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
is related to 12. Asset management